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   BFH, 18.10.1967 - I 125/65   

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https://dejure.org/1967,2781
BFH, 18.10.1967 - I 125/65 (https://dejure.org/1967,2781)
BFH, Entscheidung vom 18.10.1967 - I 125/65 (https://dejure.org/1967,2781)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 1967 - I 125/65 (https://dejure.org/1967,2781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum Festhalten des unbaren Geschäftsverkehrs auf einem Kontokorrentkonto und einem Kontokorrentbuch (Geschäftsfreundebuch)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 473
  • DB 1968, 513
  • BStBl II 1968, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.09.1966 - VI 117/65

    Rechtmäßigkeit der Bindung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung an eine

    Auszug aus BFH, 18.10.1967 - I 125/65
    Damit stellt es, wie sich aus dem nach Erlaß der Vorentscheidung ergangenen BFH-Urteil VI 117/65 vom 23. September 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 87 S. 73, BStBl III 1967, 23) ergibt, überspannte Anforderungen.

    Das FG wird den Vortrag der Beteiligten darüber, welche Buchungen der Stpfl. vorgenommen hat, nach der tatsächlichen Seite hin untersuchen und dann - notfalls unter Zuziehung eines Sachverständigen - prüfen, ob diese Buchungen, insbesondere die vom Stpfl. erwähnten Abrechnungslisten, den Erfordernissen entsprechen, die der BFH in dem Urteil VI 117/65 (a.a.O.) an Grundaufzeichnungen über unbare Geschäftsvorfälle gestellt hat.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es nach Auffassung des Senats besonderer Aufzeichnungen in einem Geschäftsfreundebuch jedenfalls dann nicht bedarf, wenn feststeht, daß die Grundaufzeichnungen, die das Kontokorrent-Sachkonto nach dem BFH-Urteil VI 117/65 (a.a.O.) ersetzen können, nur einen bestimmten Geschäftspartner betreffen.

  • BFH, 26.03.1968 - IV 63/63

    Voraussetzungen für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Die Urteile des BFH VI 117/65 und I 125/65 vom 18. Oktober 1967 (BFH 90, 473, BStBl II 1968, 173) fordern, daß sich der Steuerpflichtige und ein sachverständiger Dritter in der Buchführung zurechtfinden, während das Urteil des BFH VI 326/65 und Urteil des Reichsgerichts 1 D 1111/1933 vom 6. Dezember 1933 (RStBl 1934, 319) vom Kaufmann oder einem sachverständigen Dritten sprechen.
  • BFH, 02.10.1968 - I R 8/66

    Steuervergünstigungen bei ordnungsgemäßer Buchführung nach dem Vorbild der

    Forderungen und Schulden müssen an Hand von Grundaufzeichnungen in ihrer Entstehung und in ihrer Abwicklung verfolgt werden können, und zwar in ihrem Gesamtbestand und im Verhältnis zu den einzelnen Geschäftsfreunden (BFH-Urteile I 125/65 vom 18. Oktober 1967, BFH 90, 473, BStBl II 1968, 173; VI 117/65 vom 23. September 1966, BFH 87, 73, BStBl III 1967, 23; IV 63/63 vom 26. März 1968, BFH 92, 264, BStBl II 1968, 527).

    Auch das Wareneingangsbuch und das Warenausgangsbuch oder Abrechnungslisten oder ein Hilfsbuch können bei entsprechender Ausgestaltung als Grundbücher für den Kontokorrentverkehr dienen (BFH-Urteile I 125/65, a.a.O.; VI 326/65 vom 18. Februar 1966, BFH 85, 535, BStBl III 1966, 496).

  • BFH, 29.08.1969 - VI R 189/66

    Geschäftsverkehr - Kreditverkehr - Buchmäßiger Ausweis - Personenkonten -

    Der unbare Geschäftsverkehr muß, wie der BFH in der Entscheidung I 125/65 vom 18. Oktober 1967 (BFH 90, 473, BStBl II 1968, 173) ausgesprochen hat, nicht unbedingt auf einem Kontokorrentkonto und einem Kontokorrentbuch (Geschäftsfreundebuch) festgehalten werden.
  • BFH, 27.03.1984 - VIII R 163/79
    NV: Im Rahmen der doppelten Buchführung kann die Entstehung von Warenschulden auch im Wareneingangsbuch oder auf gesonderten Abrechnungslisten festgehalten werden (vgl. BFH-Urteil vom 18.10.1967 I 125/65).
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